Deichamtswahl 2021

Vom 11.05. bis zum 04.06.2021 wählen die Verbandsmitglieder der Bremischen Deichverbände am linken und rechten Weserufer per Briefwahl ihre Deichämter. Wahlberechtigt sind alle Wohnungs-, Haus- und Grundstückseigentümer/-innen im Verbandsgebiet mit jeweils einer Stimme. Die Briefwahlunterlagen werden den Mitgliedern direkt zugeschickt.

Der Deichverband am rechten Weserufer

Der Deichverband am rechten Weserufer ist für die Unterhaltung und Instandsetzung der Hochwasserschutzeinrichtungen, wie Deiche, Spundwände, Siele, Schutzmauern und Tore sowie der Gewässerunterhaltung im Rahmen der Ent- und Bewässerung im Verbandsgebiet und im von der Stadt übernommenen Treuhandgebiet in Bremen-Nord zuständig.  Er ist eine sich selbst verwaltende Körperschaft des Öffentlichen Rechts, die der Rechtsaufsicht durch die zuständige Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, nicht aber einer Fachaufsicht.

Das Deichamt („Deichparlament“)

Kontroll- und oberstes Beschlussorgan ist das alle 5 Jahre in freier und geheimer Briefwahl zu wählende Deichamt – das Deichparlament. Es besteht aus 31 Deichamtsmitgliedern, die jeweils nach einfacher Mehrheitswahl einen der 31 Wahlbezirke vertreten. Wahlberechtigt sind alle Wohnungs-, Haus- und Grundstückeigentümer/-innen im Verbandsgebiet, kenntlich über den auf dem Grundsteuerbescheid ausgewiesenen Deichbeitrag.

Das Deichamt wählt in seiner konstituierenden Sitzung den Deichhauptmann, den Verbandsvorstand und die beiden Fachausschüsse für Finanzen sowie Natur- und Umweltschutz. Es beschließt zum Schluss eines Kalenderjahrs über den Jahresabschluss des Vorjahres, die Entlastung von Vorstand und Geschäftsführung, über eventuell erforderlich werdende Nachträge zum Wirtschaftsplan des laufenden Jahres sowie über den Wirtschaftsplan für das künftige Kalenderjahr.

Die Deichamtswahl

Im Bereich des Bremischen Deichverbandes am rechten Weserufer wählen die rund 90.000 Grundeigentümer/-innen in 31 Wahlbezirken ihre Vertreter/-innen in das Deichamt, gleichsam das „Parlament“ des Verbandes, aus dessen Mitte der fünfköpfige Vorstand einschließlich des Deichhauptmanns gewählt werden.

In den meisten Wahlbezirken tritt sowohl eine konservativ, landwirtschaftlich orientierte Liste an („Bürgergruppe Deichsicherheit“) als auch die Bremer Deichschutzliste: umweltbewusst, kompetent und erfahren.

Termine zur Deichamtswahl 2021

  • 26.03.2021: Öffentlicher Aufruf zum Einreichen von Wahlvorschlägen für die Bewerber/-innen in den Wahlbezirken.
  • 23.04.2021: Ende der Abgabefrist für Wahlvorschläge.
  • 30.04.2021: Zulassung der Wahlvorschläge durch den Wahlausschuss.
  • 11.05.2021: Bekanntgabe der Wahlvorschläge. Verschickung der Briefwahlunterlagen.
  • 04.06.2021: Wahltag: Prüfung und Auszählung der eingegangenen Wahlscheine. Feststellung des vorläufigen Wahlergebnisses.
  • 08.06.2021: Amtliche Bekanntgabe des Wahlergebnisses.